Was tun im Trauerfall
Für die Erledigung der Formalitäten werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis und evt. Reisepass des Verstorbenen
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Stammbuch / Heiratsurkunde
- Verheiratete ab 1958 (alte Bundesländer)
- sowie ab 1990 (neue Bundesländer)
benötigen eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (diese ersetzt die Heiratsurkunde, ggf. das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten)
- Seit dem 01.11.2013 wird zusätzlich eine Geburtsurkunde verlangt.
- Geschiedene: Stammbuch / Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Seit dem 01.11.2013 wird zusätzlich eine Geburtsurkunde verlangt.
- Verwitwete: Stammbuch / Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehegatten
- Seit dem 01.11.2013 wird zusätzlich eine Geburtsurkunde verlangt.
- Versicherungskarte der Krankenkasse (Chipkarte)
- Rentenausweis oder Rentennummer/n (auf jedem Rentenbescheid)
- Versicherungspolicen (falls vorhanden)
- Grabunterlagen (falls vorhanden)
Sollten Unterlagen - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur
Verfügung stehen, so sind wir Ihnen bei der Beschaffung gerne behilflich.
Sie können mit uns über Alles sprechen -
in unseren Geschäftsräumen oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.